Sortiment
SISSEL

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Online-Shops der Medidor AG (CHE-191.398.369 MWST), Hintermättlistrasse 3, 5506 Mägenwil, erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden werden hiermit widersprochen. Abweichungen von den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese von Medidor AG schriftlich bestätigt werden.

Für Fachkunden mit speziellen Einkaufkonditionen gelten teils andere Bedingungen, diese sind im jeweiligen Kundenkonto ersichtlich.

§2 Angebot und Vertragsschluss

Die Angebote der Medidor AG in Preislisten und Inseraten stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, einen für diesen verbindliche Bestellung abzugeben. Angebote wie geprüfte Retoure und Ausverkauf sind von der Verbindlichkeit der Verfügbarkeit ausgeschlossen.

Durch das Anklicken des Bestell-Buttons auf dem Online Shop gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Produkte ab. Medidor AG bestätigt den Zugang der Bestellung unmittelbar nach deren Erhalt. Bestellungen sind für die Medidor AG erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich. Wird nach der Auftragsbestätigung festgestellt, dass die Auslieferung der Ware nicht möglich ist oder ein Preisfehler vorlag, wird die Bestellung storniert bzw. bei Preisfehlern, wenn die Ware bereits ausgeliefert wurde, die Preisdifferenz beim Kunden nachgefordert. Im Falle von Preisfehlern ist der Kunde berechtigt, die Ware an die Medidor AG zu retournieren, sollte der Kunde mit der Nachverrechnung der Preisdifferenz nicht einverstanden sein. Der Kunde kann in jedem Fall keine weitergehenden Ansprüche gegen die Medidor AG oder einen Lieferanten geltend machen.

Die Angaben in den Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

Überschreitet ein Kunde durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so ist die Medidor AG von der Lieferverpflichtung entbunden.

Medidor AG verkauft keine alkoholhaltigen Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren und keine Spirituosen an Jugendliche unter 18 Jahren. Medidor AG behält sich das Recht vor, vor Abgabe oder Lieferung der Ware eine Altersprüfung vorzunehmen.

§3 Preise

Massgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken und wenn nicht anders vermerkt, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten. Die aktuellen Preise sind im Online-Shop publiziert, Preisänderungen und Fehler vorbehalten.

§4 Lieferbedingungen

Die Lieferung erfolgt nur an Zustelladressen innerhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein.

Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die Medidor AG stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der Medidor AG durch Zulieferanten und Hersteller.

Bei Lieferung und Montage muss die Zugänglichkeit für die Ware durch den Kunden gewährleistet werden.

Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der Medidor AG und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.

Bestellt der Kunde mehrere Produkte, werden diese in einer Gesamtlieferung an den Kunden geliefert, sobald alle Produkte verfügbar sind. Teillieferungen werden auf Wunsch des Kunden ausgeführt, diese sind kostenpflichtig. Die Kosten sind im Online-Shop publiziert.

§5 Annahmeverzug

Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die Medidor AG die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Medidor AG ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Kunden zu fordern.

§6 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an das für den Transport ausführende Unternehmen übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne Verschulden der Medidor AG verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die Medidor AG hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

§7 Gewährleistung/Garantie

MMedidor AG bzw. der Lieferant/Hersteller übernimmt während 2 Jahren nach der Lieferung bzw. Abholung an einer von der Medidor AG betriebenen Abholstellen die Garantie für die Mängelfreiheit und die Funktionsfähigkeit des bestellten Produktes, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

Werden die Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung/Garantie, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist.

Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungs- bzw. Garantierechte aus. Eine Haftung für normale Abnutzung, sowie Verbrauchsmaterial/Zubehör/beigelegte Batterien/beigelegte bzw. eingebaute Akkus ist ausgeschlossen.

Tritt ein Gewährleistungs- bzw. Garantiefall ein, so besteht der Anspruch auf Nachbesserung, Ersatzleistung oder Wandlung. Die Wahl über die Art der Mängelbehebung liegt bei der Medidor AG. Entscheidet sich die Medidor AG für die Wandlung des Vertrages, wird eine Gutschrift zum Tagespreis vorgenommen (maximal den Verkaufspreis im Zeitpunkt der Bestellung).

Die Garantiedauer wird durch einen allfälligen Gewährleistungs- bzw. Garantiefall nicht unterbrochen, sondern läuft weiter.

Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft.

Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüche gegen die Medidor AG stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

Die gesetzliche Gewährleistung wird vollumfänglich wegbedungen.

§8 Vorgehen im Störungsfall

Trotz umfangreichen Qualitäts-Endkontrollen und hoher Produktequalität kann es vorkommen, dass ein Gerät einen Defekt erleidet oder eine Störung vorliegt. Der Kunde ist aufgefordert, in jedem Fall den sachgemässen Betrieb gemäss Betriebsanleitung zu prüfen und die Rubrik Fehlerbehebung zu konsultieren.

Kann eine Störung nicht behoben werden, ist eine detaillierte Schadenmeldung an die Medidor AG einzureichen. Für eine schnelle und korrekte Bearbeitung sind folgende Angaben zwingend notwendig: Modell-/ Gerätebezeichnung (zu finden auf den Geräten oder in der Betriebsanleitung), Artikel-Nummer und Kaufbeleg.

Technische Probleme und daraus allenfalls abzuleitende Gewährleistungsansprüche müssen umgehend nach Bekanntwerden an die Medidor AG gemeldet werden. Medidor AG wird sodann zuerst versuchen, die Störung telefonisch in Zusammenarbeit mit dem Kunden zu beheben. Gelingt dies nicht, wird eine effiziente und kundenfreundliche Lösung angestrebt.

§9 Retouren

Kunden haben das Recht, die Ware während 30 Tagen nach deren Zustellung zurückzugeben. Das Rückgaberecht wird durch die Rücksendung der Ware ausgeübt, wobei die Ware ungeöffnet und ungebraucht sein muss. Der Rücksendeauftrag muss über das Kundenkonto im Online-Shop angemeldet werden, ein Rücksendeetikett wird sodann von der Medidor AG per E-Mail zugestellt.

Produkte, die die Medidor AG auf Kundenwunsch beschafft hat, jegliche Software- und Hygieneartikel, Lebensmittel sowie geöffnete Verbrauchsgüter sind von der Rücksendung in jedem Fall ausgeschlossen.

Test- und Demoartikel werden nur gemäss den auf der Auftragsbestätigung festgesetzten Bedingungen zurückgenommen.

Die Ausübung des Rückgaberechts führt zur Umwandlung des Kaufvertrags in ein Rückabwicklungsverhältnis, wonach die im Rahmen des Kaufvertrags empfangenen Leistungen zurückerstattet werden müssen.

Nach Eingang der Ware wird ein bereits bezahlter Kaufpreis dem Kunden auf sein Kundenkonto gutgeschrieben. Vorbehalten bleibt jedoch ein Abzug des zu erstattenden Kaufpreises bzw. eine Rechnungsstellung für mögliche Beschädigungen, übermässige Abnutzung der Ware oder, sofern vereinbart, Versandkosten der Ware. Medidor AG kann die Gutschrift verweigern, bis sie die Waren wieder zurückerhalten bzw. der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgeschickt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Für Retouren von fehlerhafter Ware verlangt die Medidor AG, dass das defekte Teil bzw. Gerät mit ausgefülltem Reparaturformular sowie einer Kopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, an die Medidor AG zur Reparatur eingeschickt oder angeliefert wird.

Der Kunde ist in jedem Fall dafür verantwortlich, die zu retournierende Ware transportfähig zu verpacken. Beschädigungen/Untergang der Ware aufgrund einer nicht sachgemässen Verpackung werden dem Kunden verrechnet. Übergibt der Kunde die Ware einem Transportunternehmen, trägt der Kunde die Gefahr für den sicheren Transport der Ware. Der Gefahrenübergang an die Medidor AG geht erst mit dem Eintreffen der Ware bei der Medidor AG über.

Der Kunde hat bei Einsendung des zu reparierenden bzw. retournierenden Gerätes dafür Sorge zu tragen, dass die auf diesen befindlichen Daten gelöscht und durch Kopien gesichert werden, da die Daten bei Reparatureingriffen verloren gehen können. Eine Haftung der Medidor AG für den Verlust der Daten, Zugriff Dritter oder ähnliches ist ausgeschlossen.

§10 Zahlung

Wenn nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen bar oder innert 10 Tagen rein netto zahlbar. Die zur Auswahl stehenden Zahlungsarten werden im Online-Shop publiziert. Medidor AG behält sich das Recht vor, im Bedarfsfall eine Bonitätsprüfung gemäss Datenschutzerklärung von der Medidor AG zu machen.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Medidor AG über den Betrag verfügen kann.

Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der oben genannten Frist, gerät der Kunde in Zahlungsverzug, wodurch die Medidor AG berechtigt ist, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist die Medidor AG auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn die Medidor AG Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen ist die Medidor AG berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.

§11 Mahn- und Inkassogebühren

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so mahnt Medidor AG den Kunden per E-Mail, schriftlich oder telefonisch. Medidor AG behält sich vor, Mahngebühren in der Höhe von CHF 20.– (exkl. MWST) für die ausgestellten Mahnungen zu verrechnen. Bei erfolglosen Mahnungen kann Medidor AG die Forderung an eine mit dem Inkasso beauftragten Drittunternehmen abtreten. Das mit dem Inkasso beauftragte Unternehmen wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.

§12 Kleinmengenzuschlag

Bis zu einem Bestellbetrag von CHF 50.– erhebt die Medidor AG einen Kleinmengenzuschlag von CHF 9.–. Er entfällt, wenn der Kunde die Waren an einer von der Medidor AG betriebenen Abholstelle abholt.

§13 Versicherung/weitere Dienstleistungen Dritter

Medidor AG kann im Sinne eines gebundenen Vermittlers gemäss Art. 43 Abs. 2 VAG i.V.m. Art. 183 Abs. 1 lit. a AVO Versicherungen für auf dem Online-Shop der Medidor AG angebotene Waren an Kunden vermitteln («Versicherung»). Bei Abschluss einer Versicherung gelten die Vereinbarungen der zugestellten Police und die Allgemeinen Versicherungsbestimmungen (AVB) von Helvetic Warranty GmbH.

Wird über den Online-Shop der Medidor AG eine Dienstleistung (Montage, Etagenlieferung etc.) gebucht, welche von einem Drittanbieter durchgeführt wird, so entsteht der Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter. Medidor AG lehnt jede Haftung ab.

§14 Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen die Medidor AG, als auch gegen Hilfspersonen und Substituten ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.

§15 Urheberrechte / Software-Gewährleistung

Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Kunden allein zum einmaligen Wiederverkauf bzw. zum eigenen Gebrauch überlassen, d.h. der Kunde darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers. Auf dem Online-Shop von der Medidor AG verwendete Firmen, Marken, Markenzeichen, Handelsmarken, Bilder und Logos sind Eigentum ihrer jeweiligen Besitzer.

§16 Datenschutz

Medidor AG verpflichtet sich bei der Bearbeitung der Kundendaten auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Weitere Informationen zum Umgang mit Kundendaten finden sich auf der gesonderten Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung ist integrierter Bestandteil der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Akzeptanz der allgemeinen Geschäftsbedingungen stimmt der Kunde auch der Datenschutzerklärung zu.

§17 Gerichtsstand

Mägenwil ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.

§18 Schlussbestimmungen

Medidor AG behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie der allgemeinen Geschäftsbedingungen insgesamt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.